ART 23®
Gruppe freischaffender Künstler ZVR-Zahl: 916218780
Offenlegung nach § 25 Mediengesetz und Novelle 2005
Für den Inhalt verantwortlich (Webmaster):
Walter Markl
Obmann
Ort oder Sitz: 1230 Wien, KLV Rosenhügel Weg 1 / 16
Gegenstand: Kunst und Kunstmarketing. Förderung der teilnehmenden Künstler.
Vereinsregisterauszug zum Stichtag 23.03.2016
Allgemeine Daten
Zuständigkeit Landespolizeidirektion Wien, Referat Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten ZVR-Zahl 916218780 Vereinsdaten Name
ART 23 - Gruppe freischaffender Künstler
Sitz Wien
c/o Walter Markl
Zustellanschrift 1230 Wien, KLG Rosenhügel Weg 1 Parzelle 16
Land Österreich
Entstehungsdatum 08.03.2004
statutenmäßige
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende vertritt den Verein nach außen. Er wird dabei vom Geschäftsführer vertreten. Geldangelegenheiten (vermögensrechtliche Dispositionen) und Verträge erfordern die rechtsgültige
Unterschrift des Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen zwecks Rechtsgültigkeit der Unterschrift des Vorsitzenden zusammen mit
einem weiteren Vorstandsmitglied. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Schriftstücke welche auf Grund ihrer niedrigen Priorität auch per Mail versandt werden.
Die Vertretungen werden dabei wie folgt geregelt:
- der/die Vorsitzende durch die/den GeschäftsführerIn
- der/die GeschäftsführerIn durch den Kassier
- der Kassier durch die/den Vorsitzende(n)
Organschaftliche Vertreter
Vorsitzender
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode) 19.11.2015 - 18.11.2018
Familienname Markl
Vorname Walter
Titel Keine Eintragung gespeichert
Geschäftsführer
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode) 19.11.2015 - 18.11.2018
Familienname Veith
Vorname Werner
Titel Keine Eintragung gespeichert
Kassier
Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode) 19.11.2015 - 18.11.2018
Familienname Horak
Vorname Mario
Titel Keine Eintragung gespeichert
Hinweise
Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder
Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als
organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.
Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw des Vereins über seine
Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten.
Insofern wird damit weder mit verbindlicher Wirkung festgestellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten.
Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss (§ 17 Abs 8 VerG).
Seite 1 von 2 Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS
Tagesdatum \ Uhrzeit Mittwoch 23.März 2016 \ 09:31:48